Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma IBC-Hochdruck GmbH,
Gassenäcker 7, 89185 Hüttisheim

Stand: 02.05.2024

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma IBC-Hochdruck GmbH (im Folgenden IBC-Hochdruck GmbH), sofern keine von diesen Regelungen abweichende Vereinbarung individuell getroffen worden sind. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird grundsätzlich widersprochen und werden nicht anerkannt.

 

  1. Angebot, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Kunde 21 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Ein Auftrag ist angenommen, wenn er von uns schriftlich und/oder per Fax bzw. E-Mail bestätigt wird oder wir geliefert haben.

Alle in Prospekten, Katalogen, auf Webseiten und in sonstigen Dokumenten enthaltenen Angaben, Maße, Werte, Einsatzbedingungen und sonstigen Inhalte sind theoretische Näherungswerte und nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich und auch nur soweit, wie wir diese nach den vorhandenen Unterlagen ermitteln konnten. Prospekte gelten grundsätzlich in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dabei sind handelsübliche geringfügige Farb- und/oder Formabweichungen vertragsgerecht, sofern sie die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und optisch nicht unzumutbar sind.

Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung Dokumente, Muster und/oder sonstige Informationen übermittelt bzw. weitergegeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte stehen der Firma IBC-Hochdruck GmbH zu.

Unsere Kunden sichern zu, die genannten Gegenstände und Informationen strengstens vertraulich zu behandeln, ohne schriftliche Zustimmung der Firma IBC-Hochdruck GmbH weder zu kopieren noch nachzubilden, weiterzugeben oder zu verbreiten, weder nachzubauen oder auf sonstige Weise Dritten zugänglich zu machen und/oder Dritte davon in sonstiger Weise in Kenntnis zu setzen. Jegliche Nutzung der geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen Informationen ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung der Firma IBC-Hochdruck GmbH ist ebenfalls untersagt. Sämtliche von IBC-Hochdruck GmbH übermittelten Muster, Zeichnungen und sonstigen Dokumente, deren Übereignung nicht zum Vertragszweck gehört, bleiben auch physisch im Eigentum der Firma IBC-Hochdruck GmbH.

 

  1. Lieferzeit und Montage- bzw. Reparaturfrist

Lieferfristen beginnen, sofern individuell nichts anderes vereinbart, mit Eingang der Anzahlung und der Kunde alle von ihm beizubringenden Spezifikationen und technische Anforderungen an IBC-Hochdruck GmbH übermittelt hat. Sofern nichts anderes individuell vereinbart, ist der Liefertermin mit Verlassen des Werks von IBC-Hochdruck GmbH eingehalten. IBC-Hochdruck GmbH gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes von IBC-Hochdruck GmbH oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei IBC-Hochdruck GmbH noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. IBC-Hochdruck GmbH wird in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat IBC-Hochdruck GmbH zur Erfüllung des Kaufvertrages mit ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht IBC-Hochdruck GmbH nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat IBC-Hochdruck GmbH den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen.

 

  1. Leistungsvorbehalt

IBC-Hochdruck GmbH kann die Leistung verweigern, solange die mit dem Kunden vereinbarte Anzahlung von dem Kunden noch nicht geleistet wurde.

IBC-Hochdruck GmbH kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Kunde vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt. IBC-Hochdruck GmbH ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde die bereits bei Vertragsabschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig verschwiegen hat. Ferner ist in den genannten Fällen IBC-Hochdruck GmbH berechtigt, alle Forderungen aus sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen.

 

  1. Versand

Die Gefahr geht mit Auslieferung des Vertragsproduktes an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Transportversicherung gegen Schäden aller Art wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgenommen. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Die Versandart bestimmt IBC-Hochdruck GmbH. IBC-Hochdruck GmbH ist in begründeten Fällen zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wird Frei-Haus-Lieferung vereinbart, so bezieht sich die kostenlose Lieferung nur auf Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wünscht der Kunde eine Lieferung ins Ausland, so gehen grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Transportkosten ab Grenze, Gebühren für Porti-Papiere, die Einfuhrumsatzsteuer usw., zu Lasten des Kunden.

 

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für das gesamte Genehmigungsverfahren einschließlich des Erstellens und der Eingabe aller erforderlichen Pläne für die gesamte Montageumgebung, sowie für alle Architektenleistungen, insbesondere der Prüfung der statischen Berechnungen. Der Kunde hat grundsätzlich für die gefahrlose An- und Abfahrt auf festem, mit schwerem Lkw befahrbarem Untergrund zu sorgen. Der Kunde hat auf seine Kosten die erforderliche Elektrizität und Wasser mit den entsprechenden Anschlüssen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat rechtzeitig sämtliche Medienanschlüsse (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Öl) bereitzustellen. Bei Verletzung einer Verpflichtung dieser Klausel treten sämtliche Terminvereinbarungen außer Kraft. Sofern IBC-Hochdruck GmbH dadurch Mehrkosten entstehen, haftet der Kunde.

Dem Personal von IBC-Hochdruck GmbH ist während der vereinbarten Geschäftsstunden / Betriebszeiten, mindestens jedoch in der Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr, der Zutritt zu den Baulichkeiten, den Maschinen / Anlagen des Kunden zur Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen zu gewähren. Der Kunde hat den Mitarbeitern von IBC-Hochdruck GmbH jede gewünschte Auskunft über die von der vertraglichen Leistung betroffenen Maschinen, Anlagen, Baulichkeiten unverzüglich zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat die zum Schutz von Personen (insbesondere der eigenen Mitarbeiter) und Sachen am Einsatzort notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen und ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz verantwortlich, wenn und soweit sich das Personal bestimmungsgemäß auf seinem Betriebsgelände bzw. in seinen Räumlichkeiten aufhält. Er hat auch das Personal über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Personal von Bedeutung sind.

5.1. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Montage bzw. Reparatur verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung stattgefunden hat. Erweist sich die Montage als nicht vertragsgemäß, so ist der Montageunternehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt kein wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von IBC-Hochdruck GmbH‚ so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage bzw. Reparatur oder mit Inbetriebnahme der Anlage als erfolgt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

IBC-Hochdruck GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für gegebenenfalls zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus dem Liefervertrag vor.

Erlischt das Eigentum von IBC-Hochdruck GmbH durch Verbindung, Vermischung, Einbau oder sonstige gesetzliche Vorschriften, geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf IBC-Hochdruck GmbH über. IBC-Hochdruck GmbH verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Kunden alle Sicherheiten insoweit herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma IBC-Hochdruck GmbH. Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Kunde seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an IBC-Hochdruck GmbH sicherungshalber ab. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma IBC-Hochdruck GmbH besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk und ohne jegliche Nebenleistungen, insbesondere ohne Transport, Versicherung, Verpackung, Porto, Gebühren, Montage, Inbetriebsetzung und sonstige Aufwendungen im Rahmen der Anwendung beim Kunden, insbesondere Mehraufwand durch Erfüllung behördlicher Auflagen am Ort der Montage sowie die Erstellung von vorgeschriebenen Baugenehmigungsunterlagen. Ist nichts anderes vereinbart, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von IBC-Hochdruck GmbH. Unsere Dienstleistungen bei Inbetriebnahme, Wartungen, Installationen und sonstigen Anwendungsunterstützungen werden grundsätzlich nach Regie- und Materialaufwand abgerechnet, wobei sich die Regiestundensätze nach unserer jeweils gültigen Preisliste ergeben.

 

7.2. Übernachtungskosten

Notwendige Übernachtungskosten der Monteure werden zusätzlich nach Aufwand berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Die anfallenden Übernachtungskosten orientieren sich dabei an den orts- bzw. marktüblichen Preisen für ein Hotel der 3 Sterne Kategorie.

 

  1. Gewährleistung / Mängelansprüche

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) geltend die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

IBC-Hochdruck GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde nicht alle Zahlungspflichten mit Ausnahme eines Betrages, der dem Minderungsbetrag bezüglich der mangelhaften Ware entspricht, nachgekommen ist. In diesem Fall ist der Kunde zur Vorauszahlung nur verpflichtet, wenn IBC-Hochdruck GmbH die Mängelhaftung im Rahmen dieser AGB ihm gegenüber in Textform bestätigt hat.

IBC-Hochdruck GmbH ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen.

Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang, soweit der Kunde Unternehmer ist.

Bevor der Kunde weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist IBC-Hochdruck GmbH zunächst Gelegenheit zu einer Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens zweimaliger Nacherfüllungsversuche fehl, verweigert IBC-Hochdruck GmbH die Nichtnacherfüllung oder ist die Nacherfüllung nicht möglich oder dem Kunden unzumutbar, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Ziff. 10.

IBC-Hochdruck GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, welche aus unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Wartung entstehen. Von der Gewährleistung nicht umfasst sind des Weiteren Schäden, welche durch die Verwendung falscher Betriebsstoffe, natürliche Abnutzung, Abnutzung durch überdurchschnittlicher Belastung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte herrühren – sofern dies nicht von IBC-Hochdruck GmbH zu verantworten ist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind fernerVerschleißteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B. Dichtungen, Kunststofflager und dergleichen, sowie Schäden, welche aufgrund des Durchflusses von vertraglich nicht vorausgesetzten Stoffen entstehen.

 

  1. Wegfall der Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IBC-Hochdruck GmbH Änderungen oder Reparaturversuche des Mangels durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, seitens von IBC-Hochdruck GmbH nicht oder nur unwesentlich erschwerten und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen oder Reparaturen zurückzuführen sind.

Gleiches gilt, sofern ohne schriftliche Zustimmung von IBC-Hochdruck GmbH Betriebsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden und/oder technische Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden, welche nicht von IBC-Hochdruck GmbH freigegeben sind. In Fällen, in denen der Kunde eine unberechtigte Gewährleistungsrüge erhebt und der Firma IBC-Hochdruck GmbH durch die Prüfung der Reklamation Kosten entstehen, haftet der Kunde für diese Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.

 

  1. Haftung

IBC-Hochdruck GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden aus vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzung haftet IBC-Hochdruck GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche oder Kardinalspflichten verletzt sind. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten haftet IBC-Hochdruck GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, aber nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Diese Haftung wird auf die bei IBC-Hochdruck GmbH durch deren Haftpflichtversicherung abgedeckten Ansprüche beschränkt. Dies gilt nicht, sofern IBC-Hochdruck GmbH keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. IBC-Hochdruck GmbH haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Auskünfte und Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages sind grundsätzlich nicht wesentliche Vertragspflichten, für die die Haftung auf grobes Verschulden und für vorhersehbare Schäden beschränkt wird. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Informationen des Kunden

Der Kunde haftet für seine Angaben und sonstigen Informationen zur Planung und Produktion sowie für die Tauglichkeit der Montageumgebung. Alle durch falsche Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und für die rechtzeitige Zurverfügungstellung aller notwendigen Informationen; insbesondere haftet der Kunde für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

 

  1. Vertragsrücktritt / Pauschaler Schadensersatz

Nimmt der Kunde ein ordnungsgemäß bestelltes Produkt bzw. Anlage nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann IBC-Hochdruck GmbH ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts der Firma IBC-Hochdruck GmbH, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder des Falles Ziffer 3. oder einer sonstigen vom Kunden veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat IBC-Hochdruck GmbH Anspruch auf Schadensersatz und auf Ausgleich für Aufwendungen.

IBC-Hochdruck GmbH hat Anspruch auf pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Nettoauftragsvolumens. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z.B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält IBC-Hochdruck GmbH Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 65,00 EUR zzgl. MwSt. und die Fahrtkostenpauschale 1,10 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat. Es ist sowohl IBC-Hochdruck GmbH unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden von IBC-Hochdruck GmbH darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde ist einverstanden, dass in den Vertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen Be-/Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden. IBC-Hochdruck GmbH ist berechtigt, über den Kunden eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort / Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Recht, oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von IBC-Hochdruck GmbH in 89185 Hüttisheim. IBC-Hochdruck GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Wahl von IBC-Hochdruck GmbH der Hauptsitz der Firma IBC-Hochdruck GmbH oder der des Kunden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IBC-Hochdruck GmbH,
Gassenäcker 7, 89185 Hüttisheim

Stand: 01.01.2019

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma IBC-Hochdruck GmbH (im Folgenden IBC-Hochdruck GmbH), sofern keine von diesen Regelungen abweichende Vereinbarung individuell getroffen worden sind. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird grundsätzlich widersprochen und werden nicht anerkannt.

 

  1. Angebot, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung

 

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Kunde 21 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Ein Auftrag ist angenommen, wenn er von uns schriftlich und/oder per Fax bzw. E-Mail bestätigt wird oder wir geliefert haben.
Alle in Prospekten, Katalogen, auf Webseiten und in sonstigen Dokumenten enthaltenen Angaben, Maße, Werte, Einsatzbedingungen und sonstigen Inhalte sind theoretische Näherungswerte und nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich und auch nur soweit, wie wir diese nach den vorhandenen Unterlagen ermitteln konnten. Prospekte gelten grundsätzlich in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dabei sind handelsübliche geringfügige Farb- und/oder Formabweichungen vertragsgerecht, sofern sie die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und optisch nicht unzumutbar sind.

Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung Dokumente, Muster und/oder sonstige Informationen übermittelt bzw. weitergegeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte stehen der Firma IBC-Hochdruck GmbH zu.

Unsere Kunden sichern zu, die genannten Gegenstände und Informationen strengstens vertraulich zu behandeln, ohne schriftliche Zustimmung der Firma IBC-Hochdruck GmbH weder zu kopieren noch nachzubilden, weiterzugeben oder zu verbreiten, weder nachzubauen oder auf sonstige Weise Dritten zugänglich zu machen und/oder Dritte davon in sonstiger Weise in Kenntnis zu setzen. Jegliche Nutzung der geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen Informationen ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung der Firma IBC-Hochdruck GmbH ist ebenfalls untersagt. Sämtliche von IBC-Hochdruck GmbH übermittelten Muster, Zeichnungen und sonstigen Dokumente, deren Übereignung nicht zum Vertragszweck gehört, bleiben auch physisch im Eigentum der Firma IBC-Hochdruck GmbH.

 

  1. Lieferzeit und Montage- bzw. Reparaturfrist

Lieferfristen beginnen, sofern individuell nichts anderes vereinbart, mit Eingang der Anzahlung und der Kunde alle von ihm beizubringenden Spezifikationen und technische Anforderungen an IBC-Hochdruck GmbH übermittelt hat. Sofern nichts anderes individuell vereinbart, ist der Liefertermin mit Verlassen des Werks von IBC-Hochdruck GmbH eingehalten. IBC-Hochdruck GmbH gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes von IBC-Hochdruck GmbH oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei IBC-Hochdruck GmbH noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. IBC-Hochdruck GmbH wird in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat IBC-Hochdruck GmbH zur Erfüllung des Kaufvertrages mit ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht IBC-Hochdruck GmbH nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat IBC-Hochdruck GmbH den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen.

 

  1. Leistungsvorbehalt

IBC-Hochdruck GmbH kann die Leistung verweigern, solange die mit dem Kunden vereinbarte Anzahlung von dem Kunden noch nicht geleistet wurde.

IBC-Hochdruck GmbH kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Kunde vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt. IBC-Hochdruck GmbH ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde die bereits bei Vertragsabschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig verschwiegen hat. Ferner ist in den genannten Fällen IBC-Hochdruck GmbH berechtigt, alle Forderungen aus sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen.

 

  1. Versand

Die Gefahr geht mit Auslieferung des Vertragsproduktes an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Transportversicherung gegen Schäden aller Art wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgenommen. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Die Versandart bestimmt IBC-Hochdruck GmbH. IBC-Hochdruck GmbH ist in begründeten Fällen zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wird Frei-Haus-Lieferung vereinbart, so bezieht sich die kostenlose Lieferung nur auf Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wünscht der Kunde eine Lieferung ins Ausland, so gehen grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Transportkosten ab Grenze, Gebühren für Porti-Papiere, die Einfuhrumsatzsteuer usw., zu Lasten des Kunden.

 

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für das gesamte Genehmigungsverfahren einschließlich des Erstellens und der Eingabe aller erforderlichen Pläne für die gesamte Montageumgebung, sowie für alle Architektenleistungen, insbesondere der Prüfung der statischen Berechnungen. Der Kunde hat grundsätzlich für die gefahrlose An- und Abfahrt auf festem, mit schwerem Lkw befahrbarem Untergrund zu sorgen. Der Kunde hat auf seine Kosten die erforderliche Elektrizität und Wasser mit den entsprechenden Anschlüssen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat rechtzeitig sämtliche Medienanschlüsse (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Öl) bereitzustellen. Bei Verletzung einer Verpflichtung dieser Klausel treten sämtliche Terminvereinbarungen außer Kraft. Sofern IBC-Hochdruck GmbH dadurch Mehrkosten entstehen, haftet der Kunde.

Dem Personal von IBC-Hochdruck GmbH ist während der vereinbarten Geschäftsstunden / Betriebszeiten, mindestens jedoch in der Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr, der Zutritt zu den Baulichkeiten, den Maschinen / Anlagen des Kunden zur Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen zu gewähren. Der Kunde hat den Mitarbeitern von IBC-Hochdruck GmbH jede gewünschte Auskunft über die von der vertraglichen Leistung betroffenen Maschinen, Anlagen, Baulichkeiten unverzüglich zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat die zum Schutz von Personen (insbesondere der eigenen Mitarbeiter) und Sachen am Einsatzort notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen und ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz verantwortlich, wenn und soweit sich das Personal bestimmungsgemäß auf seinem Betriebsgelände bzw. in seinen Räumlichkeiten aufhält. Er hat auch das Personal über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Personal von Bedeutung sind.

5.1. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Montage bzw. Reparatur verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung stattgefunden hat. Erweist sich die Montage als nicht vertragsgemäß, so ist der Montageunternehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt kein wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von IBC-Hochdruck GmbH‚ so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage bzw. Reparatur oder mit Inbetriebnahme der Anlage als erfolgt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

IBC-Hochdruck GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für gegebenenfalls zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus dem Liefervertrag vor.

Erlischt das Eigentum von IBC-Hochdruck GmbH durch Verbindung, Vermischung, Einbau oder sonstige gesetzliche Vorschriften, geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf IBC-Hochdruck GmbH über. IBC-Hochdruck GmbH verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Kunden alle Sicherheiten insoweit herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma IBC-Hochdruck GmbH. Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Kunde seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an IBC-Hochdruck GmbH sicherungshalber ab. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma IBC-Hochdruck GmbH besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk und ohne jegliche Nebenleistungen, insbesondere ohne Transport, Versicherung, Verpackung, Porto, Gebühren, Montage, Inbetriebsetzung und sonstige Aufwendungen im Rahmen der Anwendung beim Kunden, insbesondere Mehraufwand durch Erfüllung behördlicher Auflagen am Ort der Montage sowie die Erstellung von vorgeschriebenen Baugenehmigungsunterlagen. Ist nichts anderes vereinbart, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von IBC-Hochdruck GmbH. Unsere Dienstleistungen bei Inbetriebnahme, Wartungen, Installationen und sonstigen Anwendungsunterstützungen werden grundsätzlich nach Regie- und Materialaufwand abgerechnet, wobei sich die Regiestundensätze nach unserer jeweils gültigen Preisliste ergeben.

 

7.2. Übernachtungskosten

Notwendige Übernachtungskosten der Monteure werden zusätzlich nach Aufwand berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Die anfallenden Übernachtungskosten orientieren sich dabei an den orts- bzw. marktüblichen Preisen für ein Hotel der 3 Sterne Kategorie.

 

  1. Gewährleistung / Mängelansprüche

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) geltend die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

IBC-Hochdruck GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde nicht alle Zahlungspflichten mit Ausnahme eines Betrages, der dem Minderungsbetrag bezüglich der mangelhaften Ware entspricht, nachgekommen ist. In diesem Fall ist der Kunde zur Vorauszahlung nur verpflichtet, wenn IBC-Hochdruck GmbH die Mängelhaftung im Rahmen dieser AGB ihm gegenüber in Textform bestätigt hat.

IBC-Hochdruck GmbH ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen.

Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang, soweit der Kunde Unternehmer ist.

Bevor der Kunde weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist IBC-Hochdruck GmbH zunächst Gelegenheit zu einer Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens zweimaliger Nacherfüllungsversuche fehl, verweigert IBC-Hochdruck GmbH die Nichtnacherfüllung oder ist die Nacherfüllung nicht möglich oder dem Kunden unzumutbar, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Ziff. 10.

IBC-Hochdruck GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, welche aus unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Wartung entstehen. Von der Gewährleistung nicht umfasst sind des Weiteren Schäden, welche durch die Verwendung falscher Betriebsstoffe, natürliche Abnutzung, Abnutzung durch überdurchschnittlicher Belastung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte herrühren – sofern dies nicht von IBC-Hochdruck GmbH zu verantworten ist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind fernerVerschleißteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B. Dichtungen, Kunststofflager und dergleichen, sowie Schäden, welche aufgrund des Durchflusses von vertraglich nicht vorausgesetzten Stoffen entstehen.

 

  1. Wegfall der Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IBC-Hochdruck GmbH Änderungen oder Reparaturversuche des Mangels durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, seitens von IBC-Hochdruck GmbH nicht oder nur unwesentlich erschwerten und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen oder Reparaturen zurückzuführen sind.

Gleiches gilt, sofern ohne schriftliche Zustimmung von IBC-Hochdruck GmbH Betriebsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden und/oder technische Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden, welche nicht von IBC-Hochdruck GmbH freigegeben sind. In Fällen, in denen der Kunde eine unberechtigte Gewährleistungsrüge erhebt und der Firma IBC-Hochdruck GmbH durch die Prüfung der Reklamation Kosten entstehen, haftet der Kunde für diese Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.

 

  1. Haftung

IBC-Hochdruck GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden aus vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzung haftet IBC-Hochdruck GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche oder Kardinalspflichten verletzt sind. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten haftet IBC-Hochdruck GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, aber nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Diese Haftung wird auf die bei IBC-Hochdruck GmbH durch deren Haftpflichtversicherung abgedeckten Ansprüche beschränkt. Dies gilt nicht, sofern IBC-Hochdruck GmbH keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. IBC-Hochdruck GmbH haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Auskünfte und Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages sind grundsätzlich nicht wesentliche Vertragspflichten, für die die Haftung auf grobes Verschulden und für vorhersehbare Schäden beschränkt wird. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Informationen des Kunden

Der Kunde haftet für seine Angaben und sonstigen Informationen zur Planung und Produktion sowie für die Tauglichkeit der Montageumgebung. Alle durch falsche Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und für die rechtzeitige Zurverfügungstellung aller notwendigen Informationen; insbesondere haftet der Kunde für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

 

  1. Vertragsrücktritt / Pauschaler Schadensersatz

Nimmt der Kunde ein ordnungsgemäß bestelltes Produkt bzw. Anlage nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann IBC-Hochdruck GmbH ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts der Firma IBC-Hochdruck GmbH, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder des Falles Ziffer 3. oder einer sonstigen vom Kunden veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat IBC-Hochdruck GmbH Anspruch auf Schadensersatz und auf Ausgleich für Aufwendungen.

IBC-Hochdruck GmbH hat Anspruch auf pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Nettoauftragsvolumens. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z.B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält IBC-Hochdruck GmbH Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 65,00 EUR zzgl. MwSt. und die Fahrtkostenpauschale 1,10 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat. Es ist sowohl IBC-Hochdruck GmbH unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden von IBC-Hochdruck GmbH darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde ist einverstanden, dass in den Vertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen Be-/Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden. IBC-Hochdruck GmbH ist berechtigt, über den Kunden eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort / Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Recht, oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von IBC-Hochdruck GmbH in 89185 Hüttisheim. IBC-Hochdruck GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Wahl von IBC-Hochdruck GmbH der Hauptsitz der Firma IBC-Hochdruck GmbH oder der des Kunden.